Verbandsjugendprüfung (VJP) | Samstag, 5. April 2025 um Aurich | ||
Nenngeld |
Mitglieder 50 Euro |
Nichtmitglieder 90 Euro |
Herbstzuchtprüfung (HZP) mit und ohne Hasenspur |
Samstag, 27. September 2025 um Aurich | ||
Nenngeld |
Mitglieder 60 Euro |
Nichtmitglieder 110 Euro |
Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) |
Samstag, 18. Oktober 2025 und Sonntag, 19. Oktober 2025 bei Aurich |
||
Nenngeld |
Mitglieder 100 Euro |
Nichtmitglieder 120 Euro |
Bringtreueprüfung (Btr.) |
.. Sonntag, 19. Oktober 2025 bei Aurich.. ........ |
||
Nenngeld |
Mitglieder 30 Euro |
Nichtmitglieder 50 Euro |
Herbstzuchtprüfung (HZP) ohne Hasenspur |
Samstag, 1. November 2025 bei Aurich | ||
Nenngeld |
Mitglieder 60 Euro |
Nichtmitglieder 110 Euro |
Nennschluß ist bei allen Prüfungen 14 Tage vor dem Prüfungstag.
Die Nennungen für die Prüfungen sind unter Benutzung des Formblattes 1 und gleichzeitiger Überweisung des Nenngeldes (Reuegeld) auf das Vereinskonto des Ostfriesischen Jagdgebrauchshundvereines e.V. oder mit beigefügtem Scheck an: Herrn Lothar Janssen, Hartkampsweg 12, 26605 Aurich, zu senden.
Bankverbindung
IBAN DE32285637491241333000
BIC GENODEF1MML
Raiffeisenbank Moormerland
Eine Bearbeitung der Nennung erfolgt in allen Fällen erst nach Eingang des Nenngeldes.
Berücksichtigt werden die Nennungen in der Reihenfolge ihres Einganges. Mitglieder werden bevorzugt berücksichtigt.
Der Nennung ist eine Kopie der Anhnentafel beizufügen. Mit der Abgabe der Nennung werden die VZPO und die VGPO des JGHV sowie die Auflagen der zuständigen Veterinärbehörde anerkannt.
Datenschutzrechtliche Hinweise für personenbezogene und personenbeziehbare Daten
Mit der Anmeldung zu Prüfungen des Vereins oder der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zum Zwecke des Vereins in den Organen des Vereins und in anderen Medien bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht werden.
Ferner wird darin eingewilligt, dass Mitgliederdaten für die Ausrichtung der Vereinsveranstaltung in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Mitglieder des Vereins weitergegeben werden dürfen.
Weitergabe von Daten an Dritte:
Der Verein ist Mitglied der Dachverbände VDH und JGHV. Mit der Mitgliedschaft und/oder der Teilnahme an Prüfungen, deren Ergebnisse an diese Dachverbände mitzuteilen sind, ist die Einwilligung verbunden, dass die notwenigen Daten an diese Dachverbände zur Erfüllung des Verbandszwecks bis auf ausdrücklichem Widerruf weitergegeben und dort verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.
Darüber hinaus wird darin eingewilligt, dass Daten gemäß eingesehenem Datenverarbeitungsverzeichnis an die dort angegebenen Unternehmungen zu dem dort bezeichneten Zweck in dem jeweils erforderlichen Umfang zur dortigen Datenverarbeitung bis auf ausdrücklichen Widerruf weitergegeben werden dürfen.
Der Verein ist im Fall des Widerrufs der eigenen Mitteilung an den Verband oder das Unternehmen verpflichtet, auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Drittverbandes bzw. Drittunternehmens zur direkten Durchsetzung des Berichtigungs- oder Löschungsanspruchs dem Betroffenen mitzuteilen.